Belastungen des Umweltkompartiments „Luft“ werden durch Einträge von Stäuben, Gasen, Gerüchen und Lärm hervorgerufen. Zum Schutz des Einzelnen (z.B. am Arbeitsplatz) wie auch größerer Bevölkerungsgruppen sind Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung durch Messungen überwacht werden muss.
Bei Genehmigungsverfahren ist es u.a. erforderlich, zukünftige Belastungen durch rechnerische Prognosen vorherzusagen.